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Tempo 70 auf B 21 erreicht!

70er B21_bearbeitetBereits im Herbst 2011, im Zuge der Begehungen für die Ampelanlage bei der Fischaberg-Kreuzung, habe ich mich für die Reduktion der Lärmbelästigung der Anrainer durch die B 21 eingesetzt. Obwohl bereits damals der Amtssachverständige für Verkehrswesen des Landes NÖ zu dem Schluss gekommen ist, dass die bis dahin einseitig verordnete Geschwindigkeitsreduktion nicht die nötige Sicherheit bietet, waren noch zahlreiche, teils zähe Verhandlungen mit Exekutive und Sachverständigen zu führen um nun endlich, nach beinahe eineinhalb Jahren, einen positiven Bescheid in Händen halten zu können. Mit großer Freude darf ich Ihnen nun mitteilen, dass eine Geschwindigkeitsreduktion nicht nur, wie damals angekündigt, auf Tempo 80 km/h sondern eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 km/h in beiden Fahrtrichtungen erreicht werden konnte und seit Anfang Februar in Kraft ist. Betroffen ist der gesamte Bereich der B 21 im Gemeindegebiet vor der VLSA bis nach der Westeinfahrt (EMC-Tankstelle Richtung Markt Piesting).

 Zwar haben sich bereits im Oktober 2010 betroffene und besorgte Anrainer mit der Bitte an mich gewendet, mich für eine Entschärfung der Lärmsituation in diesem Bereich einzusetzen. Leider sind jedoch aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um eine Landesstraße handelt, entsprechende Wege, Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und ist ein Konsens im Wege entsprechender Verhandlungen und Sachverständigengutachten herbei zu führen.

Dies ist nun endlich gelungen, und so freue ich mich, nicht nur für den Lärmschutz sondern auch für die Verkehrssicherheit in diesem doch auch stark unfallgefährdeten Straßenabschnitt eine zufriedenstellende Lösung erreicht zu haben.  

Stets um Sie bemüht!
Ihr Bürgermeister
Ing. Gustav Glöckler

Foto vlnr: Bgm. Ing. Gustav Glöckler, LAbg. Franz Rennhofer, DI Klaus Längauer (Leiter Straßenbauabteilung Wiener Neustadt)

Information

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben wir Sie darüber zu Informieren, dass die VP Wöllersdorf-Steinabrückl im Zuge von anstehenden Wahlen, Abschriften der Wählerverzeichnisse sowie auch zum Zwecke der Statistik Abschriften aus den Landesbürgerevidenzen, erhält.

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