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Konsequenzen zur Altbausanierung

Kirchengasse (ST) und Mühlsteg (WÖ) - Gemeinderatssitzung vom 12. Juni

Auf die Frage von GR Postl, wer denn überhaupt die Planungsunterlagen jemals sah, bezog sich GR Heim auf entsprechende Beratungen im Wohnungsausschuss. 

Weder über einen dafür ordnungsgemäß einberufenen Ausschuss noch aus den Protokollen konnten wir das Ergebnis von Beratungen oder Beschlüssen dazu finden, Sie vielleicht?

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Im Vorfeld der Planung und Angebotseinholung für die Finanzierung über Darlehen wurden durch die Gemeinde auch entsprechende Ansuchen auf Landesförderung gestellt. Nach den uns zugänglichen Unterlagen wurde bereits vom Land wie folgt bestätigt: Kirchengasse rund 25.000,– Euro, Mühlsteg rund 50.000,– Euro jeweils unter der Voraussetzung der prompten Projektumsetzung. Es ist zwar üblich, dass bei kurzfristigen Verzögerungen durch unvorhersehbare Gründe von Fristüberschreitung zum Baubeginn bis von 6 Monaten, in der Praxis keinerlei Problemfall darstellen, ein Anspruchsrecht allerdings besteht grundsätzlich nicht. Das Beispiel einer willkürlichen Verzögerung aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses, wie nun in unserem Fall, kennt keine Beispiele dies zur Erinnerung an die Diskussion zum Anbau FF Steinabrückl, wo das Kernargument war, ob denn die dafür möglichen Förderungen eventuell gefährdet wären.

Das Ganze auch noch unter dem Aspekt „Sparen“ – wenn gleichzeitig 75,000,– Euro mögliche Förderung nicht in Anspruch genommen und daher frei verschenkt werden! Außerdem ist die Logik dieses „Sparens“ fraglich, da wir ja nicht weniger unseres heute bestehenden IST-Vermögens ausgeben.

Diese Projekte wären über neu aufzunehmende Darlehen via Gemeinde lediglich vorerst zwischenfinanziert, die tatsächliche Abtragung jedoch aufgrund marktgerechter Mietzins-berechnung später direkt durch die Mieter rekapitalisiert worden. Also eine wirtschaftliche Vorgangsweise, zu der die Gemeinde gem. § 69 GONÖ 1973 auch im Hinblick auf den wertmäßigen Erhalt sowie den größtmöglichen Nutzen aus dem ertragsfähigem Vermögen (= Vermietung etc.), verpflichtet ist. Dies setzt natürlich voraus, dass in Zukunft standardmäßige Mieten aufliegen und nicht dem Beispiel gefolgt wird, wo über Kosten für die Allgemeinheit der Bürger, intern sehr stark subventionierter Wohnraum im Einflussbereich der Gemeinde quasi „verschenkt“ wird. Außerdem wird in diesem Zusammenhang in Zukunft auch die in der Vergabepraxis übliche Vermietung an politisch besonders nahe stehende Personen vermehrt zu hinterfragen sein.

 

PS.: Das Argument „Sparen für den Hochwasserschutz“ im Bezug auf das Unwetter vom 3. Juni 2012 hinkt für Denkende mehr als deutlich. Denn noch so hohe Mauern am Piestingufer werden nicht verhindern, dass aus unzureichenden Kanälen und von der Oberfläche eindringendes Wasser, gewaltige Schäden in Kellern verursacht werden. 

Dem ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen. 

 

Quelle: HP UGI vom 18. 06. 2012

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