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Paukenschlag in Wöllersdorf-Steinabrückl

Pappelfällung VPHPDie Causa „Pappelallee“ geht in die nächste Runde – Verwaltungsgerichtshof hebt das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wegen Rechtswidrigkeit auf –

Damit ist der Orts-SPÖ-Vorsitzende Grabenwöger in der Bredouille.

Die Pappeln entlang der Promenadenwege links- und rechtsufrig der Piesting, im Wöllersdorfer Ortszentrum, prägten seit Jahrzehnten charakteristisch das Ortsbild. Sie waren eigentlich nicht mehr wegzudenken und ein beliebtes gern genutztes Naherholungsgebiet. Wie bereits im Frühjahr 2016 ausführlich berichtet, sollten die Bäume aufgrund der Anzeige eines langjährigen ehemaligen geschäftsführenden Gemeinderates (SPÖ), im Rahmen eines wasserrechtlichen Auftragsverfahrens durch die Bezirkshauptmannschaft, gefällt werden. Sämtliche Anstrengungen, die Fällungen zu verhindern, wurden zuletzt durch ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts zunichte gemacht. Die unverhältnismäßig kurzen Fristen, welche mit drei (3) Monaten für die Fällung der Bäume und sechs (6) Monaten für die Entfernung der Wurzelstöcke gesetzt wurden, haben Entsetzen bei der Bevölkerung ausgelöst.

Der Gemeinderat war daher gezwungen, umgehend zu reagieren um Amtshaftungsansprüche abzuwenden – so musste ein Kredit über € 200.000,-- aufgenommen werden und der Bürgermeister wurde beauftragt, die angeordneten Maßnahmen einzuleiten. Während sich die SPÖ-Vertreter als „Retter“ der Bevölkerung aufspielten und mühevoll versuchten, den amtierenden Bürgermeister hierfür verantwortlich zu machen, hat Glöckler weiter versucht, diese Finanzlast für die Abgabenleister der Gemeinde abzuwenden.

„Es kann nicht sein, dass die Pappelallee 40 Jahre niemanden störte und nur weil nun ein VP-Bürgermeister im Amt ist, zu allen Mitteln gegriffen wird, um diesem zu schaden“, so Glöckler.

Während sich die Orts-SPÖ unter Obmann Christian Grabenwöger zuletzt mit einem „Quartals-Bericht“ an bestimmte Teile der Bevölkerung wandte, mit großer Freude vom Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) berichtete und mühevoll versuchte, den Bürgermeister anzuschwärzen, war für Glöckler das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Er vertraute auf ein objektives Rechtssystem und erhob außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich – mit Erfolg! Für die Pappeln leider zu spät, kam nun die Entscheidung – der Verwaltungsgerichtshof hob das Erkenntnis des LVwG NÖ zur Gänze wegen Rechtswidrigkeit auf!

Die Pappelschlägerung musste jedoch aufgrund des Erkenntnisses des LVwG NÖ bereits beauftragt werden, da die äußerst kurze Frist von nur drei Monaten zur persönlichen Haftungsfrage geworden wäre – leidtragend ist die Ortsbevölkerung, die nun ein verheerendes Erscheinungsbild ertragen muss.

Glöckler weiter: „Man muss die Angelegenheit nüchtern von zwei Seiten betrachten, die rechtliche und die emotionale. Aus rechtlicher Sicht haben die Behörden überschießend reagiert, es ist nicht einzusehen, dass man nicht zuwarten kann, bis das neue Hochwasserschutzprojekt realisiert wird und so enorme Kosten für die Bevölkerung entstehen – immerhin handelt es sich hier um Steuergelder. Mir kommt immer wieder vor, dass man nach dem „Floriani-Prinzip“ versucht, möglichst keine Verantwortung zu übernehmen – die Entscheidungsträger müssen es nicht bezahlen und viel mehr, sie müssen auch den Anblick nicht ertragen. Aus emotionaler Sicht finde ich es persönlich sehr traurig, dass sich die Orts-SPÖ aus ihrer Verantwortung stehlen wollte, man muss schon sehen, dass die aktiven Mandatare durch ihren Eid der Marktgemeinde und ihrer Bevölkerung verpflichtet sind, nicht ihren ehemaligen Genossen. Hier wird mit den Ängsten der Bevölkerung gespielt, anstatt konstruktiv mitzuarbeiten – Bilder von vergangenen Hochwasserereignissen zu verteilen und mir zu unterstellen, ich würde einen Hochwasserschutz verhindern, ist gelinde ausgedrückt sehr schmutzige politische Arbeit. Immerhin hatte die SPÖ Jahrzehnte lang Zeit, ein solches Projekt umzusetzen!

Dabei darf ich erinnern, dass noch der vorherige Gemeinderat, welchem ich als Minderheitsbürgermeister mit nur 5 von 23 Mandaten vorstand, einstimmig beschlossen hat, Alternativen zum zuvor bewilligten Projekt zu prüfen – immerhin haben damals 8 SPÖ-Gemeinderäte, darunter auch die Herren Grabenwöger und Opavsky, zugestimmt.

Heute wissen wir, dass diese Entscheidung eine gute war. Es gibt neue Erkenntnisse und viele Verbesserungen, welche ins Projekt miteingearbeitet werden können. Dieses wichtige Thema verlangt auch nach einer speziellen Betreuung und Beachtung – daher wurde erstmals ein Hochwasserschutzbeauftragter – ebenfalls einstimmig - im Gemeinderat bestellt. Mit UGI-Gemeinderat Roman Gräbner haben wir auf das richtige „Pferd“ gesetzt. Die ursprünglich geplanten, durchwegs sehr hohen Mauern können reduziert werden und möglicherweise können wieder Begleitwege links- und rechtsufrig entlang der Piesting angelegt werden, welche beim damals durch die SPÖ initiierten Projekt zur Gänze entfallen wären! Aufgrund der Komplexität dieses Themas und der Tatsache, dass unsere Bevölkerung den Anblick einer „Berliner Mauer“ als hochwasserschutzbaulichen Anlage ewig „ertragen“ muss, sehen wir uns verpflichtet, diese sehr sorgfältig zu planen – hier ist Eile der falsche Zugang. Verwerflich finde ich daher, dass man von Seiten der SPÖ ein Hochwasserereignis quasi bestellen würde, nur um den amtieren Bürgermeister anpatzen zu können – das kann keine objektive Gemeindepolitik im Sinne unserer Bevölkerung sein.

Nun wäre es an der Zeit für die SPÖ, diesen Fehler einzugestehen, der einen massiven finanziellen und lebensqualitativen Schaden angerichtet hat. Es ist Zeit, Verantwortung gegenüber der Bevölkerung zu übernehmen und nicht weiter die Belange von ehemaligen Genossen und ihre persönlichen Feldzüge darüber zu stellen.

Für Parteiobmann Christian Grabenwöger stellt sich nun die Frage, wie es politisch weitergehen soll. Wenn die noch recht neuen SPÖ Gemeinderäte nicht in diesem Skandal mituntergehen sollen, bleibt ihm nur noch der Rückzug, um einer neuen Führungsebene Platz zu machen, welcher hoffentlich die Verantwortung gegenüber unserer Bevölkerung mehr am Herzen liegt.“

Information

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben wir Sie darüber zu Informieren, dass die VP Wöllersdorf-Steinabrückl im Zuge von anstehenden Wahlen, Abschriften der Wählerverzeichnisse sowie auch zum Zwecke der Statistik Abschriften aus den Landesbürgerevidenzen, erhält.

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