Kopf

Der 4. Vertikaltiefbrunnen

Stellungnahme von Bürgermeister Gustav Glöckler

oder das „Ebner-Bründl“

Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung vom 20. 9. 2012

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In der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Thema 4. Vertikaltiefbrunnen behandelt. Dies ist für unseren Bürgermeister ein wichtiger Punkt, er wurde deshalb auch in der öffentlichen Sitzung letztgereiht. Schon zu Beginn erging die Bitte an die Vorsitzende der Bürgerliste, Bernadette Ebner, wie auch an ihren Sohn, Vizebürgermeister Hannes Ebner, den Raum wegen möglicher Befangenheit nicht zu verlassen, sondern aus ihrer Sicht an der Entscheidungsfindung beim Brunnen-Thema mitzuwirken.

Es wurden in der Folge das Flurbereinigungsverfahren, auch Z-Verfahren genannt, in Matzendorf und die Intentionen eines solchen Verfahrens erläutert. Sachlich und ohne Emotionen ging der Bürgermeister auch auf die Entscheidung, den Brunnen auf einem Grundstück der Fam. Ebner zu bauen, ein, wobei natürlich auch die dabei der Gemeinde entstandenen und weiterhin entstehenden Kosten angesprochen wurden. Immerhin geht es hierbei doch um einiges: Grundstücksgröße rund 3.000 m², Widmung und Nutzung als landwirtschaftliche Fläche, daher üblicher Verkehrswert zwischen 1,– bis 2,– Euro pro m² somit
3.000,-– bis 6.000,– Euro - eigentlicher Kaufpreis. Natürlich wurde dann auch die Frage gestellt, warum die Gemeinde dieses Grundstück nicht käuflich erworben hat, sondern nach Zahlung einer Abgeltung in der Höhe von 5.500,– Euro das Grundstück für die Dauer von rund 100 Jahren mit einer Jahrespacht von 1.000,– Euro - wertgesichert anmietet. So entstehen im Laufe der Nutzung für den Brunnen 4 Gesamtkosten für die Gemeinde unter Berücksichtigung der Indexsteigerung und der Verpflichtung zum Rückbau nach Pachtdauer in der Höhe von 150.000,–  bis 180.000,– Euro. 

Warum, und diese Frage muss gestattet sein, hat man damals, wenn schon kein Gemeindegrundstück vorhanden war, nicht ein Alternativgrundstück gesucht, statt jenes der Fam. Ebner zu pachten. Bei Kosten von wenigen tausend Euro wäre das sicher die billigere Lösung für die Gemeinde gewesen und ein Grundstück der Nachbargemeinde Matzendorf wäre durchaus käuflich zu erwerben gewesen. Im Zuge der weiteren Sachverhaltsdarstellung wurde auch der Grund erläutert, warum nun im Flurbereinigungsverfahren die Zuteilung, die in allen anderen Fällen durchaus möglich ist, gerade bei diesem Grundstück nicht an die Gemeinde erfolgen kann. Der Grund ist die im Grundbuch verbücherte Servitutsvereinbarung mit der Gemeinde, die eine Zuteilung an Dritte verhindert, da damit ein anderes als aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit stammendes sowie höheres Einkommen erwirtschaftet werden kann. Ein weiterer fragwürdiger Punkt ist die Servitutsvereinbarung, die im Gemeinderat als Pachtvereinbarung beschlossen worden ist. Durch diesen kleinen Unterschied ist die angeblich der Gemeinde dienende Sicherstellung eigentlich eine für die Fam. Ebner geworden, denn nun ist die Um- bzw. Zuteilung im Z-Verfahren nicht mehr ohne Verzicht auf die Pachteinnahmen möglich. So kann auch das Grundstück nicht der Gemeinde zugeteilt werden, und die Gemeinde kann für die nächsten 9 Jahrzehnte weiterhin nicht Eigentümerin werden.

Vergleicht man nun die Kosten für die Pacht mit jenen eines Eigengrundstücks, wird man leicht feststellen, dass dies die GemeindebürgerInnen natürlich bei der Wassergebühr belastet. Und genau dies ist der Denkansatz des Bürgermeisters, der einfach gerne das Grundstück ins Gemeindeeigentum übernommen hätte und dafür sogar eine weitere Abschlagszahlung in der Höhe von 10 Jahrespachtraten angeboten hat. Ing. Glöckler hat natürlich auch darauf hingewiesen, dass gerade von Gemeinderätin Ebner immer wieder Sparsamkeit gefordert wird, und er bietet ihr nun die Möglichkeit, genau diese Sparsamkeit im Sinne der Gemeinde auch selbst zu praktizieren und der Zuteilung des Grundstücks an die Gemeinde zuzustimmen. Absichtlich und ausdrücklich wurde vom Bürgermeister kein Beschluss darüber herbeigeführt, um der Bürgerlisten-Vorsitzenden die Gelegenheit zu geben, aktiv eine Lösung herbeizuführen. Bis hierher wurde weder unsachlich noch beleidigend argumentiert, sondern in absolut neutraler und leicht verständlicher Weise ein recht komplexes Thema dargestellt. Was dann nach der Darstellung durch Bürgermeister Glöckler erfolgte, war ein beinahe schon marktschreierisches Verhalten des Vizebürgermeisters, der von russischen Verhältnissen und Schauprozess, von Schmutzkübelkampagne und Ehrabschneiderei sprach. Selbst seine Mutter, Bernadette Ebner, konnte ihn, einmal so in Fahrt, nicht bremsen. Unterstützt wurde das Ganze von gf. Gemeinderat Heim, der einen ganz anderen Sachverhalt vorlas, der wohl vorbereitet, aber nicht in der Sitzung hätte erörtert werden sollen. Auch von staatlich genehmigter Enteignung unter dem Deckmantel des Z-Verfahrens war auf einmal die Rede. Hierzu ist aber anzumerken, dass sich alle Grundstückseigentümer der Zuteilung durch die Agrarbezirksbehörde unterworfen haben und ihre Zustimmung zum Z-Verfahren erteilt haben, so auch die Fam. Ebner. 

Nur durch das Servitut ist das Brunnengrundstück ausgenommen und kann nur durch ein nochmaliges Einverständnis zugeteilt werden. Hierfür hat der Bürgermeister die Fam. Ebner nun ersucht, natürlich in der öffentlichen Sitzung, denn ihm wurde ja auch in der öffentlichen Sitzung im März dieses Jahres mangelnde Sparsamkeit von genau dieser Seite vorgeworfen. Es stellt sich nun die Frage, wer der eigentliche Unruhestifter bei diesem Tagesordnungspunkt war, denn der von gf. GR Heim verlesene Sachverhalt wies genau die von Fam. Ebner vorgebrachten Anschuldigungen bis ins Detail auf, dieser hätte aber in der Form nie in die Öffentlichkeit kommen sollen. 

Die WöllersdorferInnen und SteinabrücklerInnen können sich nun bei gf. GR Heim für die Verbreitung dieses Sachverhaltes bedanken, denn dass nun die Fam. Ebner doch auf das Brunnen-Grundstück bei gleichzeitiger Zuteilung des Nachbargrundstücks verzichtet, davon kann wohl keiner mehr ausgehen, und die Belastung beim Wasserhaushalt bleibt weiterhin aufrecht.

Abschließend hat Fr. Gemeinderätin Ebner in der Sitzung angekündigt, sie werde eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Ansinnen an den Bürgermeister richten. Dies ist nun eingelangt und lautet wie folgt:

„Wir fühlen uns durch Ihre Vorgangsweise im Vorfeld sowie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. September 2012 in unserer Ehre verletzt und erwarten von Ihnen eine umfassende schriftliche Entschuldigung“. 

Am 16. 11. 2012 ist der endgültige Zuteilungstermin im Flurbereinigungsverfahren Matzendorf. Wir werden Sie sicherlich informieren, ob die Gemeinde in Zukunft Eigentümerin des Grundstücks sein wird, auf dem besagter Brunnen steht. 

Hier können Sie dann die Größe und Ehrlichkeit ablesen, die Ihnen von den Mandataren anderer Fraktionen im Gemeinderat vorpraktiziert wird.

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